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News |24.01.2025

NRW plant die Mietpreisbremse für 57 Städte

Als Reaktion auf die angespannte Lage am Wohnungsmarkt will die nordrhein-westfälische Landesregierung die Mietpreisbremse in NRW ab dem 01. März 2025 massiv ausweiten.

Einem Entwurf für die Neufassung der Mieterschutzverordnung zufolge soll die Mietpreisbremse zukünftig nicht mehr nur in 18, sondern künftig in 57 Kommunen gelten. Eine Kommune wird aus der Regelung entlassen (Bad Honnef) und 40 neue Kommunen kommen hinzu, u.a. Aachen, Bielefeld, Dortmund, Krefeld, Leverkusen, Neuss und Paderborn.

Bei der Mietpreisbremse dürfen Wohnungsmieten bei Neuvermietung höchstens 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, bzw. bei Weitervermietung 10% über dem Mietniveau der Vormiete. Die Kappungsgrenze soll zusätzlich für eine gedämpfte Mietpreissteigerung sorgen, indem die Nettokaltmiete in drei Jahren maximal um 15% (statt 20%) steigen darf. Zusätzlich soll es in Städten mit einem angespannten Wohnungsmarkt eine Kündigungssperrfrist für zukünftig 8 statt 5 Jahren geben. Die Mieter werden so vor einer Eigenbedarfskündigung durch den neuen Eigentümer geschützt, wenn die Wohnung zuvor in eine Eigentumswohnung umgewandelt und erstmalig veräußert wird.

Die neue Verordnung muss noch vom Parlament verabschiedet werden. Momentan befindet sie sich dort in der Verbändeanhörung. Strittig bleibt die Wirksamkeit dieses Instruments gegen die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt.

Quellen: 

Rheinische Post vom 22.01.2025, Printausgabe

WDR, Internetseite  https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/mietpreisbremse-nrw-landesregierung-100.html

Autorin: Elke Reinold