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News |06.12.2022

Milieuschutz erneuert und ausgeweitet

Das Instrument „Erhaltungssatzung“ begeht in der Stadt München ihr 35. Jubiläum und eine Satzung steht dabei besonders im Mittelpunkt.

Seit rund 35 Jahren schöpft die Stadt München den rechtlichen Rahmen kommunaler Maßnahmen zum Bestandsschutz innerhalb des Stadtgebietes voll aus. Der Auftakt wurde im September 1987 vollzogen: in Schwabing und Lehel wurden die ersten Erhaltungssatzungen in der Landeshauptstadt in Kraft gesetzt. Das ehemalige Satzungsgebiet „Pündtnerplatz/Bonner Platz“ steht dabei damals wie heute im Mittelpunkt, denn es war nicht nur das erste Erhaltungssatzungsgebiet, sondern es wurde jüngst im 35. Jahr des Instrumentariums „Erhaltungssatzung“ als neues Satzungsgebiet „Pündtnerplatz“ mit unbefristeter Geltungsdauer erlassen. Die Eignung einer Satzung wird, trotz seit 2019 beschlossener unbefristeter Gültigkeit, in der Regel alle fünf Jahre überprüft. An den Zielen der Stadt München hat sich dabei nichts geändert. Weiterhin stehen für den Münchner Stadtrat der Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem Gebiet sowie der Erhalt preiswerten Wohnraums im Vordergrund, wie es einer Veröffentlichung auf der Rathaus-Umschau (07.07.2022) zu entnehmen ist.

Damit gibt es im Stadtgebiet München derzeit 36 Erhaltungssatzungen, in denen Bauvorhaben oder Modernisierungen noch einmal gesondert geprüft werden, um die Bevölkerung vor Verdrängung zu schützen. Auf (un)bebauten Grundstücken hat die LH München ein Vorkaufsrecht. Mit einer geeigneten Abwendungserklärung, in der die Grundstücksverwendung innerhalb der Ziele und Zwecke der jeweiligen Erhaltungssatzung verpflichtend anerkannt wird, können Kaufinteressent*Innen das städtische Vorkaufsrecht abwenden. Insgesamt leben rund 350.700 Menschen ein einem Erhaltungssatzungsgebiet, das entspricht rund 23,5 % der Münchner Bevölkerung. Etwa 202.900 Wohnungen umfassen die nach § 172 BauGB erlassenen Milieuschutzsatzungen.

Bereits zum 30-jährigen Bestehen des Instruments Erhaltungssatzung wurde in der von der Stadt München herausgegeben Broschüre „30 Jahre Milieuschutz (1987 – 2017)“ darüber spekuliert, inwieweit der Schutz der Erhaltungssatzung auch auf Kleingewerbe ausgeweitet werden könnte. Konkret fasste der Stadtrat schon damals alteingesessene kleingewerbliche Betriebe, etwa Handwerks- oder Gastronomiebetriebe ins Auge.

Die Erweiterung der Erhaltungssatzungsgebiete ist auch Bestandteil des breit angelegten Programms „Wohnen in München VII“ (2023 – 2028). Unter anderem sieht das Programm ein Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum und einen Mietenstopp der städtischen Wohnungsgesellschaften vor. München zählt zu den derzeit 208 Städten und Gemeinden im Freistaat, in denen Menschen nicht ausreichend Mietwohnungen finden bzw. wenn, dann zu nicht angemessenen Bedingungen.  

 

Quelle: https://ru.muenchen.de/2022/128/Erhaltungssatzungen-Puendterplatz-und-Hohenzollernstrasse-102192

https://stadt.muenchen.de/news/pressekonferenz-wohnen-in-muenchen.html