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News |17.03.2022

Geplante Erhöhung der Grunderwerbssteuer ab 2023

Beim Erwerb inländischer Grundstücke oder Immobilien muss bekanntlich einmalig Grunderwerbsteuer gezahlt werden. Die Grunderwerbsteuer ist Ländersache und fällt, je nach Bundesland, sehr unterschiedlich aus. In Hamburg liegt die Grunderwerbsteuer aktuell bei 4,5 %.

Grunderwerbssteuer wird in Hamburg auf 5,5% steigen

Nun hat der Hamburger Senat beschlossen, dass ab Januar 2023 die Grunderwerbsteuer auf 5,5 % steigen soll. Zugunsten junger Familien, Sozialwohnungen und Erbbaurechtsgrundstücke sind hingegen deutliche Ermäßigungen geplant. Für sie soll die Grunderwerbsteuer auf 3,5 % abgesenkt werden. Bedingung für die Absenkung ist, dass die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, die Voraussetzungen für eine flexible Gestaltung der Grunderwerbsteuer durch die Bundesländer ermöglicht. 
Der Senat hofft durch die Erhöhung auf zusätzliche Mehreinnahmen von rund 132 Millionen € pro Jahr. Diese sollen in den Bereich zurückfließen, in dem sie erbracht werden. So wird beispielsweise erwartet, dass 10 bis 20 % der Einnahmen in die Förderung junger Familien zurückfließt. 
Die Hamburger Bürgerschaft muss den Plänen noch zustimmen. 
Übersicht Grunderwerbsteuer im Norden:
•    Schleswig-Holstein 6,5 %
•    Hamburg 4,5 % (ab 2023 Erhöhung auf 5,5 % geplant)
•    Bremen 5,0 %
•    Niedersachsen 5,0 %
•    Mecklenburg-Vorpommern 6,0 %
Spanne Deutschland 2022 von 3,5 % bis 6,5 % (ø 5,44 %)

 

Quelle:
 https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/15757766/2022-01-05-gruderwerbsteuer-ermaessigungen/ 
https://www.steuern.de/grunderwerbsteuer 
https://www.iz.de/recht/news/-hamburg-differenziert-die-grunderwerbsteuer-2000003205