Sprache
Kontakt
hero overlay
News |07.09.2022

ESG & Energieausweis

Vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Entwicklungen mit starken Energiepreissteigerungen steigt die Nachfrage nach Energieausweisen rasant.  

Mithilfe eines Energieausweises sind Sie z.B. als Kaufinteressent in der Lage, sich schnell einen ersten Eindruck über die energetische Qualität Ihres Wunschobjektes zu verschaffen oder es wird Ihnen ein erster Vergleich der energetischen Qualitäten zweier zur Auswahl stehender Immobilien ermöglicht. Auch für die Beantragung von Bundesfördermitteln ist ein Energieausweis erforderlich. 

Als wesentliche Inhalte des Ausweises gelten die Bedarfs- bzw. Verbrauchskennwerte, die Vergleichswerte, die Angaben zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie die Empfehlungen zu erforderlichen Modernisierungen für die Verbesserung der Energieeffizienz. Die Modernisierungsempfehlungen sollen Ihnen dabei lediglich der Information dienen, eine ausführliche Energieberatung können diese nicht ersetzen. 

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) setzt die europäische Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz auf nationaler Ebene um.

Energieausweise sind demnach in der Regel bei dem Neubau eines Gebäudes, der umfänglichen Änderung eines Gebäudes sowie bei Verkauf oder Vermietung auszustellen.  Die Ausweise können auf Basis von Energiebedarf oder Energieverbrauch erstellt werden. Welchen der beiden Ausweisarten Sie letztlich wählen, darüber entscheiden Sie als Eigentümer der Immobilie, von einigen Ausnahmen abgesehen, selbst. 

In der Regel werden die Energieausweise für ein ganzes Gebäude ausgestellt und sind für 10 Jahre gültig.  
Die Bekanntmachung der Muster von Energieausweisen nach dem GEG erfolgte am 3.12.2020 im Bundesanzeiger.  

Die folgenden Änderungen bestehen für Energieausweise nach dem aktuellen GEG:

  • Angabe der CO2 Emissionen
  • Bei der Vermietung oder dem Verkauf eines Hauses müssen auch Immobilienmakler einen Energieausweis vorlegen und entsprechende Pflichtangaben in Immobilienanzeigen vornehmen.
  • Die bereitgestellten Daten müssen von den Energieausweis-Ausstellern sorgfältig geprüft werden und dürfen nur dann verwendet werden, wenn kein Zweifel an der Richtigkeit besteht.
  • Stellt der Gebäudeeigentümer die Daten für den Energieausweis bereit, so ist dieser für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich.
  • Aussteller von Verbrauchsausweisen müssen das Objekt entweder besichtigen oder das Objekt anhand geeigneter Fotos bewerten.
  • Sind inspektionspflichtige Klimaanlagen vorhanden, so muss der nächste Inspektionstermin im Energieausweis angegeben werden.

Was bedeutet das nun für die Bewertung Ihrer Immobilie ? 

Ob Sie nun eine Bewertung für ein einzelnes Objekt oder ein Immobilienportfolio zur Finanzierung, den Kauf oder Verkauf benötigen, Energieausweise stellen auch eine große Hilfe für uns als Bewerter dar.  Die in dem Ausweis angegebenen Informationen erleichtern uns die energetische Analyse Ihres Bewertungsobjektes bzw. Ihres Portfolios sehr. 

Haben Sie einen Energieausweis für Ihr Bewertungsobjekt bzw. mehrere Energieausweise der Objekte Ihres Portfolios zur Hand, so reichen Sie uns diese gerne mit ihren übrigen Bewertungsunterlagen ein.  

Dafür im Voraus Besten Dank.  

Sie mit dem Wissen unserer Experten heute, wie auch im Rahmen der zukünftigen Transformation des Gebäudesektors zuverlässig und marktnah zu begleiten, ist unser Ziel. 

Ihr Team der KENSTONE Frankfurt. Immer in guten Händen.

 

[Autor: Michel, KENSTONE GmbH]