Der Gesetzgeber hat mit dem § 172 BauGB („Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung)“) für die Gemeinden und Städte ein Instrument erschaffen, um gewachsene Bevölkerungsstrukturen zu bewahren und Verdrängungsprozesse zu vermeiden. Hierbei können die Gemeinden und Städte Gebiete ausweisen, in denen sie ein besonderes Mitspracherecht haben. Für München bedeutet dies konkret eine erweiterte Genehmigungspflicht für bauliche Änderungen, ein Verbot der Umwandlung in Sondereigentum sowie ein Vorkaufsrecht der Stadt. Zur Abwendung des Vorkaufsrechts der Stadt können Kaufinteressenten eine sog. Abwendungserklärung unterzeichnen, mit der sie sich zur Einhaltung der Ziele und Zwecke der Erhaltungssatzung verpflichten. Insgesamt existieren in München 29 Erhaltungssatzungsgebiete, in denen rd. 307.000 Einwohner/-innen leben. Mit Beschluss vom 16.12.2020 hat der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung der Stadt München entschieden, das Erhaltungssatzungsgebiet „Sendling-Westpark“ zu erweitern und das Gebiet „Agnesstraße“ neu auszuweisen.
Quellen: https://www.muenchen.de/rathaus/Serviceangebote/wohnen-bauen/erhaltungssatzungen.html
BauGB